Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.11.2019) 

1. Allgemeines

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug voll getankt gegen Unterschrift. Der Mieter verpflichtet sich zu kontrollieren, dass alle sichtbaren Mängel oder Unfallschäden am Mietfahrzeug auf dem Mietvertrag dokumentiert sind. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Insbesondere ist der Motor während der Warmlaufphase im niedrigen Drehzahlbereich zu gebrauchen. Das Fahrzeug darf die Insel Sylt nicht verlassen. Eine Kilometerbegrenzung existiert nicht. ALLE Fahrzeuge von SYLTCAR.COM sind NICHTRAUCHERFAHRZEUGE!!

 

2. Bezahlung, Rücktrittsvorbehalt, Kaution, Stornierung

2a) Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (Mastercard, Visa) oder nach Vereinbarung per Rechnung und wird aufgrund technischer Vorgaben der Kreditkarten- und Bankinstitute binnen 7 Tage nach Buchung Ihrer Kreditkarte bzw. zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe des Mietwagens an den Mieter.

2b) Geschuldetes Fahrzeug & Leistungsinhalt

Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Auto aus einer Kategorie (z.B. ein Renault Clio). Der Vermieter ist berechtigt die gemietete Kategorie durch ein Auto aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen. Das Ersetzen der gemieteten Kategorie durch eine weniger wertige Kategorie ist nur mit Einverständnis des Mieters und gegen Erstattung des Differenzbetrages zwischen den beiden Kategorien zulässig.

2c) Rücktrittsvorbehalt

Der Vermieter hat für den Fall ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Mietvertrag, in dem a.) das gemietete Fahrzeug wegen nicht vom Mieter verursachten Unfalls oder Defektes nicht verfügbar ist, b.) der vom Mieter zu zahlende Mietpreis vom System falsch berechnet und/oder falsch übertragen wurde und der Vermieter dies dem Mieter unverzüglich nach seiner Kenntnis hiervon mitteilt sowie dem Mieter unverzüglich den gezahlten Mietpreis zurückerstattet.

2d) Eine Kaution muss vom Mieter nicht erbracht werden.

2e) Storno-Fristen & - Gebühren

Die Stornierung der Mietwagenbuchung ist bis zu 7 Tage vor der gebuchten Übergabe gegen eine Stornierungsgebühr von 10% des Mietpreises möglich, bei weniger als 7 Tagen aber mehr als 2 Tagen werden 20% fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 2 Tage vor Buchungsbeginn erfolgt, beträgt die Stornogebühr 40% des Mietpreises.

3. Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter gelenkt werden.

Soll noch eine weitere Person als Fahrer aufgenommen werden, berechnen wir diesen mit 5,-€pro Tag.

Voraussetzung für den/die Fahrer ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und ein Mindestalter von 18 Jahren.

4. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe

Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Die Berechnung erfolgt sofort nach Übergabe, für einen Kalendertag berechnen wir 24 Stunden. Die Überschreitung der bei Vertragsschluss angegeben Mietzeit um mehr als 30 Minuten ist verboten. Eine Untervermietung ist unzulässig.

4a) Übergabe und Rückgabe

Hol- und Bringservice (Preise siehe unter Punkt 10). Die Fahrzeuge werden nur nach Vorlage von Personalausweis und Führerschein an den Mieter ausgehändigt. Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter unter Tel. 01802 – 25 28 20 an einem Ort auf der Insel Sylt nach Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit voll betankt und in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an diesem oder einen anderen vereinbarten Ort zu übergeben. Wird ein Fahrzeug in einem übermäßig verschmutzten Zustand zurückgegeben, wird es vom Vermieter gereinigt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mieter mit mindestens 40,00 Euro berechnet.

5. Kraftstoff

Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist voll getankt zurückzugeben. Soweit das Fahrzeug nachgetankt werden muss wird die Nachbetankung pro nachzufüllenden Liter mit dem Doppelten des zum Zeitpunkt der fälligen Betankung üblichen Marktpreises auf Sylt berechnet zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro. 

6. Haftung des Mieters, Versicherung

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Die SYLTCAR.COM GmbH zahlt alle anfallenden Bußgelder sofort, um Mahngebühren zu vermeiden. Der Vermieter erhebt für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Pauschale von EUR 10,00, die zusammen mit dem Verwarnungsgeld an die SYLTCAR.COM GmbH zu zahlen ist.

6a) Beschädigungen am Mietfahrzeug; Versicherung

Für alle vom Mieter verursachten Beschädigungen am Mietfahrzeug haftet der Mieter. Eine Vollkaskoversicherung ist mit 950,- Euro Selbstbeteiligung ohne Aufpreis im Mietpreis enthalten. Der Selbstbehalt im Falle von Teilkaskoschäden beträgt 450,- Euro. Eine Haftungsreduzierung auf die Selbstbeteiligung bei der VollkaskoVersicherung ist bei folgenden Zuzahlungen möglich:

450,-€ Selbstbeteiligung bei 15,00€ Zuzahlung pro Tag

150,-€ Selbstbeteiligung bei 25,00€ Zuzahlung pro Tag

Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. Ferner haftet der Mieter ohne durch die Vollkaskoversicherung befreit zu sein bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.

6b) Beschädigungen an Rechtsgütern Dritter

Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Vermieters des Mieters ein. Wird der Vermieter wegen eines Verhalten des Mieters von der Haftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen, haftet der Mieter für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der Unfallverursachung ohne Begrenzung. Der Mieter haftet für Schäden am Mietfahrzeug sowie Drittschäden immer ohne Begrenzung, falls das Fahrzeug von einem Fahrer gelenkt wird, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist.

7. Haftung des Vermieters

Jegliche Haftung der SYLTCAR.COM GmbH wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die SYLTCAR.COM GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

8. Verschleißschäden / Reparaturen

Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur die Autovermietung SYLTCAR.COM GmbH Tel 01802 – 25 28 20 sofort zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.

9. Verhalten bei Unfall

Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Mietfahrzeug sofort telefonisch unter 01802 – 25 28 20 zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,- Euro ist immer die Polizei hinzuzuziehen.

10. Preise

Unsere Preise sind an die jeweilige Saison angepasst und unter www.syltcar.com online einsehbar. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 01802-252820 (0,06€/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/ Min.) oder in unseren Pavillons.

Hol- u. Bringservice

Zone / Bereich

Bahnhof, Bahnweg 33, Flughafen, GAT Westerland kostenlos10,00 € / pro Tour
Rantum, Tinnum, Keitum, Archsum, Wenningstedt u. Kampen 20,00 € / pro Tour
Hörnum, Morsum u. List 50,00 € / pro Tour

 

SYLTCAR.COM GmbH, Boysenstr. 13, 25980 Sylt/Westerland * Geschäftsführer: Öger Akgün, Sven Paulsen * Amtsgericht Flensburg, HRA 6401